Viele Opfer von Kindesmissbrauch wissen oft nicht, dass strafrechtliche Schritte noch Jahrzehnte nach einer Tat möglich sind. Dank der Hemmungsregel des § 78b StGB und der Reform von 2021 können Betroffene bis zum 50. Lebensjahr eine Strafanzeige erstatten. Dieser Beitrag erläutert übersichtlich die Fristen sowie die zivilrechtlichen Anspruchsmöglichkeiten.
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